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Wenn der Kredit zu platzen droht - So umgehst du eine mögliche Insolvenz

Die Bank hat den Kredit gekündigt – so musst du reagieren

Stell dir vor, die Bank hat dir für deine Unternehmensgründung einen Kredit gewährt. Du beginnst also, nach und nach dein Unternehmen aufzubauen und beschaffst dafür immer mehr Sachen. Doch dann kommt es plötzlich zu einer unerwarteten Wende: Der gewährte Kredit wird gekündigt, wenn du nicht kurzfristig zusätzliche Sicherheiten stellst. So eine Situation stellt für viele Selbstständige eine Katastrophe dar. Doch leider passiert das häufiger mal. Doch die gute Nachricht lautet: Wehrlos bist du nicht!

Wenn einem der Kredit gekündigt wird, ist das für Viele erstmal ein riesiger Schock. Doch eines vorweg: Eine (angedrohte) Kreditkündigung kommt nicht aus heiterem Himmel. Diese Drohung folgt meist dann, wenn du mehrfach Zinsen und Tilgung nicht fristgerecht gezahlt hast, ohne dies vorher mit der Bank besprochen zu haben. Allerdings kann auch eine geänderte Kreditpolitik deiner Bank ein Auslöser der Kreditkündigung sein.

Wichtig ist, dass du jetzt nicht den Kopf in den Sand steckst, sondern zweigleisig vorgehst:

  1. Gehe offensiv auf deine Bank zu und suche das persönliche Gespräch zur Kreditkündigung. Den Kopf in den Sand zu stecken wenn der Kredit gekündigt wurde, ist in dieser Situation die denkbar schlechteste Strategie!
  2. Halte parallel dazu Ausschau nach alternativen Kreditgebern. Hintergrund: Ein Wechsel des Kreditgebers ist in vielen Fällen noch sehr viel einfacher, solange ein Kreditvertrag noch nicht gekündigt ist.

Überlege parallel dazu, was du deiner Bank im Gespräch anbieten könntest.

Blitzübersicht Kredit gekündigt: So reagierst du auf jedes Bankverhalten richtig

Gründe, die eine Bank zur Kündigung eines Kredits veranlassen, sind nach den AGB der Banken (meist § 19 in den AGB der Bank):

  1. Du hast Zinsen und Tilgung mehrfach nicht gezahlt.
    Hinweis auf verbesserte Geschäftslage, Gründe benennen (z. B. wichtiger Kunde hatte nicht gezahlt) und aufzeigen, welche Vorsorge du getroffen hast, um solche Ausfälle zukünftig zu vermeiden.
  2. Die Bank hat festgestellt, dass du beim Abschluss des Vertrags unrichtige Angaben über deine Vermögenslage gemacht hast.
    Darstellen, wie es zu diesem Missverständnis kam, aktuelle (verbesserte) Vermögenslage darstellen, ggf., zusätzliche Sicherheiten oder Bürgen anbieten.
  3. Die Vermögenslage deines Unternehmens / deine persönliche Vermögenslage (bei Einzelfirmen) hat sich deutlich verschlechtert.
    Gründe benennen und Perspektiven aufzeigen (z. B. neues Geschäftsmodell, neue Kunden in Aussicht, zweites Standbein angegangen usw.).
  4. Eine Verschlechterung der Werthaltigkeit der von dir gegebenen Sicherheiten ist eingetreten.
    Konkret nach dem Grund fragen, warum die Sicherheit nun schlechter bewertet wird und wie hoch der Abschlag ausfällt. Sicherheiten nur in der Differenzhöhe (oder auch Bürgschaft) anbieten.

Ist der Kredit zulässig gekündigt worden?

Vor allem dann, wenn eine Bank ihre Kreditpolitik ändert, versucht sie schon einmal, ihre unliebsam gewordene Kunden loszuwerden. Dann wird in den Raum gestellt, dass ein Kredit gekündigt wird. Doch wenn du genauer hinschaust, stellst du fest, dass dies im konkreten Fall gar nicht möglich ist. Denn selbst dann, wenn einer der oben genannten Gründe vorliegen sollte, ist nicht immer automatisch eine Kündigung möglich. Allerdings kommt es hier auf den konkreten Einzelfall der Kreditkündigung an. Das heißt:

Schalte zur Klärung möglichst einen Anwalt oder einen Kreditsachverständigen ein. Denn Gerichte erklären Kündigungen durchaus für unwirksam. Hier einmal ein paar Beispiele:

1. Keine Kündigung bei Verstoß gegen Treu und Glauben

Hat sich deine finanzielle Lage zwar verschlechtert, kann die Bank den Kredit trotzdem nicht kündigen, solange du ausreichende Sicherheiten gestellt und die Kreditraten bislang ordnungsgemäß gezahlt hast (Kammergericht (KG) Berlin, Urteil vom 29.8.2005, 16 U 113/03).

2. Keine Kündigung zur Unzeit

Das ist dann der Fall, wenn deine Gläubiger bereits gemeinsam mit dir einen Sanierungsversuch unternehmen. Den darf die Bank nicht behindern. Eine Kündigung bleibe zwar wirksam, zöge aber eventuell Schadenersatzforderungen nach sich. Hiervor schrecken Banken bei einer Kreditkündigung zurück.

3. Keine Kündigung wegen bekannter Umstände

Deine Bank kann den Kredit nicht wegen Umständen kündigen, die ihr bereits beim Vertragsabschluss bekannt waren (BGH, Urteil vom 7.5.2002, Az. XI ZR 236/01). Hast du also beim Abschluss des Kredits die Bank z. B. über deine angespannte Liquiditätslage bzw. die deines Unternehmens unterrichtet, kann diese nicht mit der Begründung kündigen, deine Liquiditätslage sei schlecht.

Das bedeutet aber auch, dass du deiner Bank gegenüber immer mit offenen Karten spielen solltest. Sorge für einen engen Kontakt mit deinem Bankberater und vereinbare regelmäßige Gesprächstermine. Je besser der persönliche Kontakt, desto besser bist du vor den manchmal eigentümlichen Entscheidungen und Vorgehensweisen der deutschen Banken geschützt.

Versuche auf jeden Fall, deine Kreditwürdigkeit wieder herzustellen, du bist hierbei nicht allein. Helfen kann dir ein Beratungsangebot der KfW (runder Tisch oder Turnaround), deine IHK oder Handelskammer oder auch ein Kreditmediator. Damit sieht deine Bank, dass du alles tust, um die Situation der Kreditkündigung zu entschärfen.

So erfolgt eine Kreditkündigung durch die Bank

Bist du mit deinen Zahlungen im Rückstand, kann der Kredit nicht einfach gekündigt werden. Die Bank muss dir im Vorfeld einen ausreichenden Zeitraum gewähren, um ausstehende Zahlungen nachzuholen. Gemäß § 498 BGB kann diese nur erfolgen, wenn „der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.“ Nimmt deine Bank im Vorfeld keinen Kontakt zu dir auf und verlangt die Nachzahlung innerhalb der nächsten zwei Wochen, kann der Kredit nicht gekündigt werden.

Kredit unwirksam gekündigt: Das bedeutet es

Wenn sich herausstellt, dass die Kreditkündigung durch deine Bank rechtlich unwirksam ist, bedeutet das für dich:

  • Der Kredit ist nicht gekündigt und läuft zu den ausgehandelten Konditionen weiter.
  • Die Rückzahlung des Kredits an die Bank erfolgt weiterhin durch die monatliche Rate.
  • Hatte die unwirksame Kreditkündigung durch die Bank Auswirkungen auf dein Geschäft (beispielsweise, weil Geld für wichtige Zahlungen fehlte), hast du Anspruch auf Schadenersatz.
  • Ein Negativeintrag bei der SCHUFA darf nicht erfolgen.

Fazit: Hat die Bank den Kredit gekündigt, musst du umgehend reagieren

Wenn die Bank deinen Kredit gekündigt hat, solltest du zuallererst prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtlich zulässig ist. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, kannst du juristische Schritte einleiten und ggf. Schadensersatz einfordern. Wichtig ist, dass du umgehend reagierst und das Gespräch mit deinem Kreditgeber suchst.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Kredit gekündigt

Was kann ich tun, wenn der Kredit gekündigt wurde?

Gehe offensiv auf deine Bank zu und suche das persönliche Gespräch zur Kreditkündigung. Kopf in den Sand zu stecken ist in dieser Situation die denkbar schlechteste Strategie! Halte parallel dazu Ausschau nach alternativen Kreditgebern. Hintergrund: Ein Wechsel des Kreditgebers ist in vielen Fällen noch sehr viel einfacher, solange ein Kreditvertrag noch nicht gekündigt ist.

Wann kann ein Kredit von der Bank gekündigt werden?

1. Zinsen und Tilgung wurden mehrfach von dir nicht gezahlt.
2. Die Bank hat festgestellt, dass du beim Abschluss des Vertrags unrichtige Angaben über deine Vermögenslage gemacht hast.

Wann ist eine Kreditkündigung unzulässig?

Vor allem dann, wenn eine Bank ihre Kreditpolitik ändert, versucht sie schon einmal, ihr unliebsam gewordene Kunden loszuwerden. Doch wenn du genauer hinschaust, stellst du fest, dass dies im konkreten Fall gar nicht möglich ist. Denn nicht immer ist automatisch eine Kündigung möglich, deshalb solltest du die Bedingungen genau prüfen.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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