Gründer FAQ: Das musst du zu den Kosten wissen
Kosten der Gründung: Wie viel kostet eine Unternehmensgründung?
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Inhaltsverzeichnis
- Kosten der Gründung einer GmbH
- Gründungskosten einer GbR
- Kosten der Gründung einer OHG
- Kosten der Gründung einer KG
- Fazit zu den Gründungskosten
- Häufige Fragen (FAQ) zu den Kosten einer Gründung
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Kosten der Gründung einer GmbH
Wie hoch die Kosten einer GmbH-Gründung ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Um aber erstmal einen ungefähren Rahmen zu geben, sollte man bei der Gründung der GmbH von Kosten im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich rechnen. Zu den Kosten einer GmbH gehört als erstes der Gesellschaftsvertrag. Denn wer mit mehreren Gründern zusammenarbeitet, sollte dringend einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen lassen. Damit können alle wichtigen rechtlichen Fragen abgeklärt werden und es kommt im Streitfall nicht zu Unklarheiten. Die Gründungskosten hängen hierbei natürlich davon ab, ob man eine bereits bestehende Vorlage nimmt oder ob man sich umfangreich von einem Anwalt beraten lässt. Das empfiehlt sich besonders bei komplexeren Gründungen. Vor allem wenn es sich bei den Beteiligungen um externe Kapitalgeber handelt.
Dazu kommen noch Notarkosten für die Beurkundung der Anmeldung. Diese Kosten hängen vom Gegenstandswert der Gesellschaft, der Zahl der Gesellschafter und den Arbeitsaufgaben des Notars ab. Ein paar der Dokumente lassen sich dabei selbst erstellen. Das sollte aber mit dem Notar abgesprochen werden. Die Notarkosten beginnen damit ab 400 Euro, mit 800 Euro kann man aber durchaus als Gründungskosten in diesem Bereich kalkulieren.
Hinzu kommen die Kosten für das Amtsgericht, welches die Gründung einträgt. Diese liegen pauschal bei 150 Euro. Zudem kommt die Erstellung einer Eröffnungsbilanz bei der GmbH Gründung hinzu. Diese Kosten hängen davon ab, ob man ein Buchhaltungsprogramm dafür nutzt oder auf die Hilfe durch einen Steuerberater setzt. Unmittelbar nach der Gründung stehen zudem noch die Mitgliedsgebühren bei der IHK oder HWK an.
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Gründungskosten einer GbR
Im Vergleich zu der GmbH ist die Gründung einer GbR mit sehr niedrigen Kosten verbunden. Hier müssen die Gründer lediglich für die Gewerbeanmeldung zahlen. Diese Kosten liegen zwischen 15 und 60 Euro. Solltest du dir die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notar hinzu holen, kommen diese Gründungskosten natürlich noch oben drauf.
Kosten der Gründung einer OHG
Ebenso wie bei der GmbH muss auch bei der OHG ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Daher kommen hier auch wieder Kosten für das Aufsetzen des Vertrages hinzu, wenn man die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nimmt. Ansonsten kann man auch hier wieder auf die kostengünstigere Vorlage zurückgreifen. Was aber in beiden Fällen gemacht werden muss, ist die notarielle Beglaubigung, die bei ca. 150 Euro liegt. Danach fallen noch 100 Euro für die Eintragung ins Handelsregister an. Zudem muss man sich mit der OHG auch beim Gewerbeamt melden, wodurch nochmal Verwaltungsgebühren und Gründungskosten von rund 50 Euro hinzukommen.
Unternehmen anmelden in 4 Schritten
Schritt 1: Gewerbe/Kleingewerbe anmelden
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Zudem musst du dir die Frage stellen, ob du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Der Unterschied liegt darin, dass ein Kleingewerbe ein Unternehmen mit geringem Umsatz ist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Schritt 2: Finanzamt informieren
Nachdem du dich mit deinem Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet hast, bekommst du meist automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit meldest du dein Unternehmen direkt beim Finanzamt an. Das Finanzamt teilt deinem Unternehmen dann die notwendige Steuernummer zu. Wer zudem Waren oder Dienstleistungen in der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchte, muss hier zudem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Schritt 3: Ins Handelsregister eintragen
Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind hiervon ausgenommen, können sich aber wenn sie wollen, freiwillig eintragen lassen. Eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) müssen sich ab dem Zeitpunkt der Gründung ins Handelsregister eintragen lassen.
Schritt 4: Ins Unternehmensregister eintragen
Auch bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, welches öffentlich aufrufbar ist. Dieses bündelt alle Informationen, die sich im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger finden lassen. Welche Unternehmen sich hier eintragen lassen müssen, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Abhängig davon sind einige Unternehmen veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.
Kosten der Gründung einer KG
Bei der Gründung einer KG ist kein Gesellschaftsvertrag notwenig. Eine Ausnahme gilt hier, wenn Grundstücke mit ins Unternehmen eingebracht werden. Dann sollte ebenfalls ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der je nachdem wieder Kosten verursacht. Ansonsten ist dieser freiwillig. Auch bei einer KG ist die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Hier werden Kosten in Höhe von 100 Euro fällig. Zudem muss auch die KG beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dabei können Gründungskosten zwischen 15 und 60 Euro anfallen.
Fazit zu den Gründungskosten
Wie hoch die Kosten bei der Gründung eines Unternehmens sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Dies hängt davon ab, für welche Rechtsform du dich bei deinem Unternehmen entscheidest. Entsprechend müssen auch andere Voraussetzungen erfüllt werden, um mit deiner unternehmerischen Tätigkeit loszulegen. Wer eine GmbH gründet, muss hierbei mit den höchsten Kosten rechnen. Mit einer GbR kommt man bei den Gründungskosten im Vergleich deutlich günstiger weg.
Häufige Fragen (FAQ) zu den Kosten einer Gründung
Zum Beispiel fallen die Notarkosten für die Beurkundung der Anmeldung einer GmbH an. Diese Kosten hängen vom Gegenstandswert der Gesellschaft, der Zahl der Gesellschafter und den Arbeitsaufgaben des Notars ab. Insgesamt liegen sie bei ca. 400 Euro bis 800 Euro.
Im Vergleich zu der GmbH ist die Gründung einer GbR mit sehr niedrigen Kosten verbunden. Hier müssen die Gründer lediglich für die Gewerbeanmeldung zahlen. Diese Kosten liegen zwischen 15 und 60 Euro.
Auch bei einer KG ist die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Hier werden Kosten in Höhe von 100 Euro fällig. Zudem muss auch die KG beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dabei können Kosten zwischen 15 und 60 Euro anfallen.
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.