Die große Koalition beschließt ein milliardenschweres Konjunkturpaket

Konjunkturpaket im Check: Das ändert sich für Unternehmer

Die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD haben sich nach zweitägigen Verhandlungen auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket geeinigt. Damit soll die Wirtschaft, die in der Corona-Krise stark eingebrochen ist, wieder angekurbelt werden. Darin inbegriffen ist die Senkung der Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres.

Nach zweitägigen Verhandlungen hat die große Koalition ein milliardenschweres Konjunkturpaket beschlossen, welches die Wirtschaft wieder ankurbeln soll. Mit den Maßnahmen im Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro sollen Verbraucher, Kommunen, Familien, aber eben auch Unternehmen unterstützt werden – sowohl 2020 als auch 2021. 120 Milliarden Euro sollen davon auf den Bund entfallen, zehn Milliarden auf die Länder.

Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres gesenkt

Die Spitzen der CDU, CSU und SPD einigten sich überraschenderweise auf eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Dies soll zur Folge haben, dass der Binnenkonsum gestärkt wird. Beginnen soll die Senkung der Mehrwertsteuer am 1. Juli und geht dann bis zum 31. Dezember. Der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sinkt dann auf 16 Prozent, der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent sinkt auf 5 Prozent. Kosten soll dies 20 Milliarden Euro.

Unternehmen bekommen zusätzliche Unterstützungen

Zudem bekommen besonders belastete Branchen und Betriebe eine zusätzliche Unterstützung in Milliardenhöhe. Dafür sind „Überbrückungshilfen“ in einem Umfang von maximal 25 Milliarden Euro geplant. Damit wird die Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen eingedämmt, da bei vielen Umsätze weggebrochen sind. Diese Überbrückungshilfe werden von Juni bis August gewährt. Betroffene Branchen sind beispielsweise das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen. Hier werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate erstattet.

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Zusätzlich zum Konjunkturpaket sind weitere steuerliche Entlastungen für Firmen geplant. So soll der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag erweitert. Damit können Betriebe die aktuellen Verluste durch die Corona-Krise aus dem Vorjahr verrechnen und ihr Liquidität stärken. Damit Unternehmen zudem mehr investieren, will die Koalition die Abschreibungsregeln verbessern. Außerdem ist geplant das Körperschaftssteuerrecht zu modernisieren.

Quelle: manager-magazin.de/ RP-online.de

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Über den Autor

Autorenprofil: Leoni Schmidt

Leoni Schmidt

Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.

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