Bald müssen Unternehmen wieder bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden

Insolvenzantragspflicht: Pleitewelle im Oktober erwartet

Ab dem 1. Oktober 2020 müssen Unternehmen den zuständigen Amtsgerichten wieder melden, wenn sie ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können und somit zahlungsunfähig sind. Durch die Corona-Krise war die Insolvenzantragspflicht lange ausgesetzt. Nun erwarten Experten die erste Pleitewelle vieler Unternehmen.

Ab Oktober sind zahlungsunfähige Unternehmen wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Als zahlungsunfähig gilt ein Unternehmen, wenn es mehr als zehn Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen nicht begleichen kann. Somit bleiben nur noch überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres von der Insolvenzantragspflicht ausgenommen. Im Frühjahr war diese Pflicht aufgrund der Corona-Krise ausgesetzt worden. Da die Zahlungsunfähigkeit über 90 Prozent aller insolventen Firmen trifft, erwarten Experten ab dem 4. Quartal deutlich höhere Fallzahlen und somit eine Pleitewelle.

„Nach der ersten Welle durch die gesetzliche Verschärfung zum 1. Oktober droht eine zweite und dritte Welle, dann nämlich, wenn überschuldete Firmen bis zum Ende des Jahres ihre Finanzpläne für 2021 erstellen, die nicht aufgehen“, sagt Michael Hermanns, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Buth & Hermanns.

Vor allem kleine Unternehmen können von Pleitewelle betroffen sein

Besonders sind Unternehmen von der Insolvenz bedroht, die hohe Einnahmeausfällen und eine bilanziell schlechten Ausgangslage mit wenig Liquidität und Eigenkapital zu verzeichnen haben. Viele Unternehmen haben in den vergangenen zehn Jahren gute Reserven angehäuft. Besonders Unternehmen im Einzelhandel, in der Automobil-Branche oder in der Metallerzeugung können hier auf eine solide Ausgangslage blicken. Die Eigenkapitalquote von knapp 39 Prozent im Mittelstand sind dafür ein guter Beweis.

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Jedoch geht es bei dieser Quote um Unternehmen, die einen Jahresumsatz zwischen 20 und 250 Millionen Euro generieren. Somit fallen Kleinstfirmen, wie Restaurants oder Kneipen, aus diesen Berechnungen raus. Darüber hinaus handelt es sich bei den 39 Prozent um eine Durchschnittsberechnung. Somit gibt es hierbei auch Unternehmen, die mit ihrem Eigenkapital bei über 50 Prozent stehen oder aber unter 20 Prozent liegen. Die Spanne ist hierbei also sehr groß. Viele Unternehmen, mit einer Quote von unter 20 Prozent, können sich also ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Bis zu 45 Prozent der Mittelständler sollen bedroht sein

Laut einer Studie der Managementberatung Munich Strategy sollen sogar bis zu 45 Prozent der Mittelständler von einer Pleite bedroht sein. Das Herunterfahren der Wirtschaft im Frühjahr 2020 hat vielen Unternehmen hohe Verluste beschert. Unternehmen im Gastgewerbe erzielten nicht einmal 60 Prozent ihres Niveaus aus dem Februar.

Doch auch wenn ab dem 1. Oktober wieder die Insolvenzantragspflicht gilt, können finanziell angeschlagene Unternehmen weiterhin staatliche Zuschüsse erhalten. Zudem werden die Zugangsbedingungen noch weiter abgesenkt und die Förderungen ausgeweitet. Somit besteht die Möglichkeit, den Unternehmenspleiten weitestgehend entgegenzuwirken.

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Über den Autor

Autorenprofil: Leoni Schmidt

Leoni Schmidt

Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.

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