Schritt für Schritt zum Erfolg
Einkommensteuer berechnen für Selbstständige
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Inhaltsverzeichnis
- Wer zahlt Lohnsteuer – wer Einkommensteuer?
- Welche Einkünfte unterliegen der Einkommensteuerpflicht?
-
Einkommenssteuer berechnen – Schritt für Schritt Anleitung für Selbstständige
- Schritt 1: Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
- Schritt 2: Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- Schritt 3: Kirchensteuer (falls zutreffend)
- Schritt 4: Anwendung des Einkommensteuertarifs
- Schritt 5: Berücksichtigung von Steuerermäßigungen
- Schritt 6: Berechnung des Solidaritätszuschlags
- Schritt 7: Ermittlung der Gesamtsteuerlast
- Tipps für Selbstständige im Berechnen der Einkommensteuer
- Häufige Fragen (FAQ) zu Einkommensteuer berechen für Selbstständige
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
- Wer zahlt Lohnsteuer – wer Einkommensteuer?
- Welche Einkünfte unterliegen der Einkommensteuerpflicht?
- Einkommenssteuer berechnen – Schritt für Schritt Anleitung für Selbstständige
- Tipps für Selbstständige im Berechnen der Einkommensteuer
- Häufige Fragen (FAQ) zu Einkommensteuer berechen für Selbstständige
Wer als Selbstständiger erfolgreich sein möchte, sollte sich intensiv mit dem Thema Steuerpflicht auseinandersetzen. Die korrekte Berechnung und pünktliche Abführung der Einkommensteuer sind dabei nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern auch essenziell für eine gesunde Finanzplanung. Der Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine Steuerpflichten sicher meisterst. Mit diesen Tipps bist du als Selbstständiger optimal vorbereitet, um deine Einkommensteuer ausführlich zu berechnen – und dabei Fehler zu vermeiden.
Wer zahlt Lohnsteuer – wer Einkommensteuer?
Die Frage, ob man Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlt, hängt maßgeblich von der Art der Beschäftigung ab. Während die Lohnsteuer in erster Linie Angestellte betrifft, ist das Berechnen der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler relevant. Lass uns die Unterschiede und Besonderheiten genauer betrachten.
Lohnsteuer für Angestellte
Arbeitnehmer in einem festen Beschäftigungsverhältnis zahlen Lohnsteuer. Diese wird direkt vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, dem Einkommen und eventuellen Freibeträgen. Der Vorteil für Angestellte liegt darin, dass sie sich nicht selbst um die Abführung der Steuer kümmern müssen.
Die Lohnsteuer ist jedoch keine eigenständige Steuerart, sondern vielmehr eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie stellt sozusagen eine Vorauszahlung auf die am Jahresende fällige Einkommensteuer dar. Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung können Angestellte eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten oder müssen bei zu geringen Abzügen nachzahlen.
Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler
Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbstständige und Freiberufler ihre Einkommensteuer selbst berechnen und abführen. Sie zahlen Einkommensteuer auf ihre Gewinne, als die Differenz zwischen Einnahmen und Betriebsausgaben. Die Besteuerung erfolgt zudem nicht monatlich, sondern in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen und einer jährlichen Steuererklärung.
Für Selbstständige ist es daher besonders wichtig, ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und Rücklagen für Steuerzahlungen zu bilden.
Mischformen und Sonderfälle
Es gibt auch Fälle, in denen sowohl Lohn- als auch Einkommensteuer relevant sein können:
- Angestellte mit Nebeneinkünften: Wer neben seinem Hauptberuf als Angestellter noch selbstständig tätig ist, zahlt für das Gehalt Lohnsteuer und für die Nebeneinkünfte Einkommensteuer.
- Selbstständige mit Teilzeitanstellung: Umgekehrt können auch Selbstständige in einem Teilzeitarbeitsverhältnis stehen und somit beide Steuerarten abführen müssen.
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Bei GmbH-Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter sind, kann die steuerliche Einordnung komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- Freiberufler mit Angestelltenstatus: Manche Berufsgruppen, wie etwa Ärzte oder Rechtsanwälte, können trotz ihrer freiberuflichen Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis stehen.
Welche Einkünfte unterliegen der Einkommensteuerpflicht?
Die Einkommensteuer umfasst eine Vielzahl von Einkünften, die über den reinen Arbeitslohn hinausgehen. Zu den relevanten Einkunftsarten gehören selbstständige Arbeit, Gewerbebetriebe, Kapitalerträge und Einnahmen aus Vermietung.
- Selbstständige Arbeit: Honorare, künstlerische oder beratende Tätigkeiten.
- Gewerbebetriebe: Gewinne aus Handels- und Produktionsunternehmen.
- Kapitalvermögen: Zinsen, Dividenden, Investmentfonds.
- Vermietung und Verpachtung: Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten.
- Sonstige Einkünfte: Spekulationsgewinne, Renten oder gelegentliche Vermittlungen.
- Dokumentation und steuerliche Optimierung sind essenziell für eine korrekte Steuerplanung.
Einkommenssteuer berechnen – Schritt für Schritt Anleitung für Selbstständige
Die Berechnen der Einkommensteuer mag auf den ersten Blick für Selbstständige komplex erscheinen, lässt sich aber in überschaubare Schritte unterteilen. Mit der richtigen Herangehensweise und dem Verständnis der zugrundeliegenden Formeln kannst du deine Steuerlast präzise ermitteln.
Schritt 1: Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
Zunächst musst du den Gesamtbetrag deiner Einkünfte ermitteln. Dazu addierst du alle deine Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten:
- Gesamtbetrag der Einkünfte =
Σ
(Einkünfte aus allen Einkunftsarten)
Für jede Einkunftsart gilt:
- Einkünfte = Einnahmen – Werbungskosten/Betriebsausgaben
Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb entspricht folgendes dem Gewinn:
- Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben
Schritt 2: Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden nun Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen:
- Zu versteuerndes Einkommen = Gesamtbetrag der Einkünfte – Sonderausgaben – Außergewöhnliche Belastungen
Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem:
- Versicherungsbeiträge (z.B. Krankenversicherung, Altersvorsorge)
- Spenden und Mitgliedsbeiträge
- Kirchensteuer
Außergewöhnliche Belastungen können sein:
- Krankheitskosten
- Pflegekosten für Angehörige
- Scheidungskosten
Schritt 3: Kirchensteuer (falls zutreffend)
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der festgesetzten Einkommensteuer.
- Kirchensteuer = 0,08 (oder 0,09) * Festgesetzte Einkommensteuer
Schritt 4: Anwendung des Einkommensteuertarifs
Auf das zu versteuernde Einkommen wird nun der Einkommensteuertarif angewendet. Dieser ist progressiv gestaltet, das heißt, der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen. Die Berechnung erfolgt daher in verschiedenen Zonen:
1. Grundfreibetrag (Stand 2024: 11.784 €): Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer steigt jedoch ab 2025 auf 12.096 € an.
2. Erste Progressionszone (10.909 € bis 15.999 €)
- Steuerbetrag = (979,18 * y + 1.400) * y
- y = (zu versteuerndes Einkommen – 10.908) / 10.000
3. Zweite Progressionszone (16.000 € bis 62.809 €)
- Steuerbetrag = (216,16 * z + 2.397) * z + 966,53
- z = (zu versteuerndes Einkommen – 15.999) / 10.000
4. Erste Proportionalzone (62.810 € bis 277.825 €)
- Steuerbetrag = 0,42 * zu versteuerndes Einkommen – 9.972,98
5. Zweite Proportionalzone (ab 277.826 €)
- Steuerbetrag = 0,45 * zu versteuerndes Einkommen – 18.307,73
Schritt 5: Berücksichtigung von Steuerermäßigungen
Von der errechneten Einkommensteuer können noch verschiedene Ermäßigungen abgezogen werden:
- Festzusetzende Einkommensteuer = Errechnete Einkommensteuer – Steuerermäßigungen
Mögliche Steuerermäßigungen sind:
- Anrechnung ausländischer Steuern
- Gewerbesteueranrechnung
- Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Schritt 6: Berechnung des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der festgesetzten Einkommensteuer, sofern diese über der Freigrenze liegt:
- Solidaritätszuschlag = 0,055 * (Festgesetzte Einkommensteuer – Freigrenze)
Die Freigrenze liegt bei 16.956 € für Einzelveranlagte und 33.912 € für Zusammenveranlagte.
Schritt 7: Ermittlung der Gesamtsteuerlast
Die Gesamtsteuerlast ergibt sich aus der Summe aller berechneten Komponenten:
- Gesamtsteuerlast = Festgesetzte Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
Tipps für Selbstständige im Berechnen der Einkommensteuer
- Nutze einen Einkommensteuerrechner, um die Berechnungen zu automatisieren und verschiedene Szenarien durchzuspielen.
- Darüber hinaus kann eine Buchhaltungssoftware sinnvoll sein, um langfristig Fehler zu vermeiden.
- Achte dabei auf die jährlichen Anpassungen der Steuertarife und Freibeträge.
- Dokumentiere alle Schritte deiner Berechnung, um bei Rückfragen des Finanzamts auskunftsfähig zu sein.
- Berücksichtige die Vorauszahlungen und bereits geleistete Steuerabzüge (z.B. Kapitalertragsteuer) in deiner Gesamtbetrachtung.
- Ziehe bei komplexen Situationen einen Steuerberater hinzu, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte bedacht werden.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Einkommensteuer berechen für Selbstständige
Der Einkommensteuer-Freibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von Privatpersonen. Sie werden auf verschiedene Einkunftsarten wie Arbeit, Kapital und Vermietung erhoben.
Die Höhe der Einkommensteuer wird vom Bundestag und Bundesrat festgelegt. Grundlage dafür ist das Einkommensteuergesetz (EStG).
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Über den Autor
Jana Blümler
Jana ist seit Juni 2024 als Junior Content Managerin in der Redaktion bei Gründer.de tätig. Hier berichtet sie über spannende, aktuelle Business Cases zu den Themenbereichen Künstliche Intelligenz, Digitale Geschäftsmodelle und Online Marketing. Mit ihrem Bachelorstudium im Medien- und Eventmanagement und einem Masterabschluss im Kommunikations- und Marktmanagement bringt sie ihre fundierten und praxisnahen Kenntnisse in die redaktionelle Arbeit ein. Ihre Leidenschaft für Digitales Marketing und ihr marktwirtschaftliches Verständnis ermöglichen es ihr, immer über die neusten Trends und Business Cases auf dem Laufenden zu sein.