Beschlossene Regelungen für Selbstständige und Startups
Umsatzausfälle durch Corona-Regeln: Diese Finanzhilfen bietet der Bund
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Inhaltsverzeichnis
- Zugesagte Finanzhilfen für Umsatzausfälle
- Beschlossene Mittel für Umsatzausfälle
- Unterstützung für junge Startups unklar
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Mit drastischen Kontaktbeschränkungen und weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung vor Weihnachten die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen. Bundesweit sollen Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Veranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit eingeschränkt werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch beschlossen. Die Maßnahmen treten ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft und gelten zunächst bis Ende des Monats. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen die erreichten Zahlen beurteilt und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen werden.
Zugesagte Finanzhilfen für Umsatzausfälle
Besonders für Firmen, Selbstständige und Vereine ist diese Nachricht ein Schock. Denn schon Anfang des Jahres hatte der erste Lockdown für Umsatzausfälle gesorgt und viele Unternehmen in die Insolvenz gedrängt. Diese Corona-Umsatzausfälle sollen nun durch Finanzhilfen der Regierung ausgeglichen werden. Geplant ist, kleineren Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern 75 Prozent der Umsatzausfälle zu ersetzen. Größere Firmen sollen 70 Prozent bekommen. Dabei wird dann als Berechnungsbasis der Umsatz von November 2019 verwendet. Das geht aus einem Vorschlag hervor, den das Bundesfinanzministerium für die Verhandlungen gemacht hat. Noch in dieser Woche soll laut Kanzlerin Merkel ein genaueres Konzept für diese Hilfen vorgelegt werden.
Beschlossene Mittel für Umsatzausfälle
Fest steht allerdings schon, woher die Mittel für die Umsatzausfälle kommen sollen. Dabei handelt es sich um einen bereits eingerichteten Hilfstopf. Denn die Überbrückungshilfen II, die sich von Oktober bis Dezember beantragen lassen, werden bisher nur wenig genutzt. Die Summe der Erstattungen könnte sich den Kalkulationen zufolge auf acht bis zehn Milliarden Euro belaufen. Geplant ist zudem, von Januar 2021 an ein Überbrückungsgeld III einzurichten. Auch weitere Nothilfen und schnelle Kredite der staatlichen Förderbank KfW sind im Gespräch. Wie das genau aussehen soll und ob es zum Beispiel auch einen Ausgleich für Freelancer gibt, ist bisher noch offen.
Unterstützung für junge Startups unklar
Da sich die Finanzhilfen für Umsatzausfälle auf den November 2019 beziehen, schließt das automatisch ganz neu gegründete Unternehmen aus. Denn auch wenn es in den letzten Monaten weniger Gründungen gab, entstanden zahlreiche Startups auch nach November 2019 und benötigen nun möglicherweise finanzielle Unterstützung durch die Regierung. Kanzleramtsminister Helge Braun hat in einer Stellungnahme bei der TV-Sendung ZDF heute Journal bestätigt, dass diese jungen Startups erst einmal keine Finanzhilfen für Umsatzausfälle bekommen. Somit soll es für Unternehmen, die jünger als ein Jahr sind, eine eigene Regelung geben. Wann diese Regelung in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht bekannt.
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Über den Autor
Insa Schoppe
Direkt nach dem Abitur entschied sich Insa für ein „Multimedia Production“-Studium in Kiel, danach folgten praktische Erfahrungen in einer Fernsehproduktionsfirma. Anschließend startete sie ein Volontariat in der Redaktion eines Radiounternehmens und wurde als Redakteurin übernommen. Zu ihren Aufgaben gehörten neben der Recherche und Texterstellung auch tägliche Nachrichten sowie die Verantwortung für mehrere Magazine. Im März 2020 wechselte Insa von der Radio-Redaktion in die Online-Redaktion von Gründer.de. Seit März 2022 verantwortet sie als Projektmanagerin die Kongress-Awards, moderiert unsere Online-Kongresse und schreibt weiterhin hin und wieder für das Magazin von Gründer.de.