Tipps und Voraussetzungen
Selbstständig machen in der Elternzeit: Darauf solltest du achten
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Inhaltsverzeichnis
- Selbstständig machen in der Elternzeit: Voraussetzungen
- Selbstständig machen in der Elternzeit: Das musst du beachten
- Fazit: Selbstständig machen während der Elternzeit
- Häufige Fragen (FAQ) zu selbstständig machen in der Elternzeit
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Die Elternzeit kann somit eine ideale Gelegenheit sein, die berufliche Selbstständigkeit ohne großes Risiko auszuprobieren, da du trotzallem den Anspruch auf Elterngeld hast. Aber was sind die Voraussetzungen und wie machst du dich in Elternzeit am besten selbstständig?
Selbstständig machen in der Elternzeit: Voraussetzungen
Grundsätzlich ist es Müttern und Vätern während der Elternzeit erlaubt, einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Allerdings müssen dabei einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Teilzeitarbeit und Anmeldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Während der Elternzeit haben Eltern das Recht, bis zu 32 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die reduzierte Arbeitszeit kann beim bisherigen, einem neuen Arbeitgeber oder als Selbstständiger ausgeübt werden.
Wer in Elternzeit selbstständig oder freiberuflich in Teilzeit arbeiten will, muss dies dem Arbeitgeber vor Beginn schriftlich mitteilen. Der Arbeitgeber hat 4 Wochen Zeit, um zu widersprechen – zum Beispiel, wenn die Tätigkeit in Konkurrenz zum Unternehmen steht oder dem Betrieb schadet.
Widerspricht der Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen, darf der Nebenjob aufgenommen werden.
Auswirkungen auf Elterngeld und Förderungen
Eine Selbstständigkeit zählt in der Regel ab dem Tag der Anmeldung. Viele konzeptionelle Vorarbeiten und Planungen können jedoch bereits vorher erfolgen, ohne den Arbeitgeber informieren zu müssen. Sobald du aber wirklich selbstständig bist und während deiner Elternzeit konkrete Angebote verkaufst, muss der Arbeitgeber entsprechend informiert werden.
Es ist daher wichtig zu beachten, dass Einkünfte aus einer Selbstständigkeit während der Elternzeit das Elterngeld reduzieren können. Auch der Bezug von Förderprogrammen für Gründer kann davon betroffen sein. Daher empfiehlt es sich, sich vorab über die genauen Auswirkungen zu informieren.
Selbstständig machen in der Elternzeit: Das musst du beachten
Neben den rechtlichen Vorgaben gibt es noch einige weitere Aspekte, die du berücksichtigen solltest, wenn du dich während der Elternzeit selbstständig machst.
Zeitmanagement und Unterstützung
Als Mutter oder Vater in der Elternzeit bist du gleichzeitig für das Wohl deines Kindes verantwortlich. Daher erfordert eine Unternehmensgründung oder Selbstständigkeit in dieser Phase ein sehr gutes Zeitmanagement. Zudem kann gegebenenfalls die Unterstützung durch Freunde, Familie oder die professionelle Kinderbetreuung sinnvoll sein. Der Austausch mit anderen Eltern, die sich auch während der Elternzeit selbstständig gemacht haben, kann hier wertvolle Einblicke liefern.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Damit Familie und Beruf vereinbar sind, solltest du dir von Anfang an realistische Ziele setzen und deine Arbeitszeiten flexibel gestalten. Eine klare Struktur im Alltag hilft, die Betreuung deines Kindes und deine selbstständige Tätigkeit mit der Elternzeit zu verbinden. Überlege dir also ein festes Zeitfenster, in dem du konzentriert arbeiten kannst, und nutze gegebenenfalls Unterstützung durch Partner, Familie oder externe Betreuung.
Finanzielle Planung und Förderung
Bei der Finanzierung des Unternehmens in Elternzeit sind neben dem Elterngeld eventuell auch andere Förderprogramme für Gründer relevant. Das Gründungszuschussprogramm der Agentur für Arbeit ist eine wichtige Unterstützung, um den Start in die Selbstständigkeit abzusichern. Darüber hinaus gibt es spezielle Darlehen und Förderprogramme von Bund und Ländern, die sich gezielt an Gründerinnen richten. Auch Mikrokredite oder Crowdfunding können eine Option sein, um das nötige Startkapital zu sichern. Es lohnt sich, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren, um finanziell gut aufgestellt in die Selbstständigkeit zu starten.
Geschäftsidee und Businessplan
Ein gut durchdachter Businessplan ist das Fundament, wenn du dich in der Elternzeit selbstständig machen möchtest. Er dient nicht nur als Fahrplan für dein Unternehmen, sondern hilft dir, alle wichtigen Aspekte wie Marktanalyse, Zielgruppen, Wettbewerb und Finanzplanung im Blick zu behalten. Dein Businessplan sollte klare Ziele, eine realistische Umsatzplanung und detaillierte Kostenkalkulationen enthalten. So weißt du von Anfang an, wie viel Kapital du benötigst und wann du mit ersten Gewinnen rechnen kannst. Besonders wenn du Fördermittel oder Fremdkapital beantragen willst, ist ein ausgearbeiteter Businessplan unerlässlich. Denn er zeigt potenziellen Geldgebern, dass deine Idee tragfähig ist.
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Kundenakquise und Netzwerke
Schon vor der Gründung solltest du das Netzwerken fest im Blick haben und gezielt Kontakte aufbauen – dabei eignen sich vor allem Social Media Plattformen wie Instagram. So profitierst du von der Expertise anderer und entwickelst zielgerechte Marketingstrategien. Darüber hinaus hilft dir der Austausch mit anderen Selbstständigen und Experten, um potenzielle Hürden zu erkennen und direkt mit einem starken Netzwerk zu starten.
Fazit: Selbstständig machen während der Elternzeit
Die Elternzeit bietet Müttern (und Vätern) eine einzigartige Gelegenheit, die berufliche Selbstständigkeit ohne großes finanzielles Risiko auszuprobieren. Durch das Elterngeld und die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit lässt sich die Selbstständigkeit schrittweise aufbauen. Und das, ohne die Rückkehr in den alten Job zu gefährden.
Allerdings müssen dabei einige rechtliche Vorgaben beachtet werden – von der Anmeldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber bis hin zu den Auswirkungen auf Elterngeld und Förderprogramme. Auch das Zeitmanagement und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellen eine Herausforderung dar, die es zu meistern gilt. Mit der richtigen Planung, Unterstützung und Disziplin kannst du jedoch den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Häufige Fragen (FAQ) zu selbstständig machen in der Elternzeit
Ja, du kannst in der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelden. Wichtig ist jedoch, dass du die Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche beschränkst, um da Elterngeld nicht zu reduzieren.
Ja, du kannst dich in der Elternzeit selbstständig machen. Allerdings musst du darauf achten, dass deine selbstständige Tätigkeit die Elterngeldregelungen nicht verletzt.
Ja, auch Selbstständige haben Anspruch auf Kindergeld, solange sie in Deutschland leben oder hier ihren Wohnsitz haben. Der Anspruch gilt in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, in bestimmten Fällen auch bis zum 25. Lebensjahr.
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Über den Autor
Jana Blümler
Jana ist seit Juni 2024 als Junior Content Managerin in der Redaktion bei Gründer.de tätig. Hier berichtet sie über spannende, aktuelle Business Cases zu den Themenbereichen Künstliche Intelligenz, Digitale Geschäftsmodelle und Online Marketing. Mit ihrem Bachelorstudium im Medien- und Eventmanagement und einem Masterabschluss im Kommunikations- und Marktmanagement bringt sie ihre fundierten und praxisnahen Kenntnisse in die redaktionelle Arbeit ein. Ihre Leidenschaft für Digitales Marketing und ihr marktwirtschaftliches Verständnis ermöglichen es ihr, immer über die neusten Trends und Business Cases auf dem Laufenden zu sein.